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Jüdische Zukunft in Frankfurt sichern

Ihre Spende kann viel bewirken.

Zedaka ist im Judentum eine wichtige Mizwa, eine in der Tora festgehaltene religiöse Pflicht. Jeder Jude, jede Jüdin ist aufgefordert, Armen, Bedürftigen und Benachteiligten zu helfen: von der Spendenbüchse in der Synagoge über philanthropisches Engagement bis hin zur Sozialarbeit. Dieses Prinzip gilt selbstverständlich nicht nur für Juden.

Zedaka, das für „Wohltätigkeit“ ebenso wie für „Spende“ steht, ist bedeutsam und stärkt Gemeinschaft.

Integration braucht Unterstützung: Ukrainische Kinder im Willkommenszentrum. Foto: Michael Faust Jüdische Wohltätigkeit kennt viele Facetten.

Eine wichtige Säule des Zedaka-Prinzips ist die finanzielle Zuwendung. Die Geldspende mag auf den ersten Blick abstrakt und unspezifisch erscheinen. Doch es bieten sich vielfältige und individuelle Zuwendungsmöglichkeiten sowie zahlreiche Optionen, konkrete Einrichtungen und Vorhaben in unserer Gemeinde zu fördern.

Investition in Bildung: Einschulungsfeier an der I. E. Lichtigfeld-Schule. Foto: Michael Faust Sie können gezielt eine Einrichtung oder Abteilung (z.B. Rabbinat, Jugendzentrum, Kultur, Beratungsstelle für soziale Angelegenheiten, Kita, Religionsschule, I. E. Lichtigfeld-Schule, Familienzentrum, Altenzentrum, Gemeindeclub „Naches“, Synagoge, Friedhof) unterstützen und deren Arbeit nachhaltig stärken.

Möglich ist aber auch die gezielte Förderung konkreter Projekte.

Anhand der nachfolgend genannten Beispiele können Sie einen Eindruck von der Bandbreite der Optionen bekommen:

  • Gemeindefeste und Veranstaltungen zu jüdischen Feiertagen
  • soziale Hilfsangebote der Beratungsstelle
  • Kreativworkshops
  • Kurse und Exkursionen für Seniorinnen und Senioren
  • Angebote für ukrainische Geflüchtete
  • Angebote für junge Eltern im Familienzentrum
  • Angebote für Alleinerziehende
  • Sprach- und Religionsunterricht an der russisch-jüdischen Sonntagsschule „Alef“
  • Beni-Bloch-Preis für Jugendengagement.

Und die Anzahl der Projekte nimmt stetig zu.

Schülerinnen und Schüler im Dialog: Beni-Bloch-Preis für Jugendengagement. Foto: Michael Faust Durch Zuwendungen an unsere Stiftung können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Sie können zudem die Stiftung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt nutzen, um die gemeindeeigenen Einrichtungen und vielfältigen Aufgaben zu unterstützen. Die Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt im Januar 2020 als rechtsfähig anerkannt. Darüber hinaus untersteht sie – wie jede Stiftung – der Stiftungsaufsicht.

Durch Zuwendungen an diese Stiftung, insbesondere auch zu Lebzeiten, können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren, die Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen sollten. Zudem werden Zuwendungen in der Substanz nicht ausgezahlt. Sie schaffen damit ein bleibendes Vermögen zugunsten der Gemeinde, die mit den Erträgen hieraus Gutes tut und das für die kommenden Generationen. Selbstverständlich können Sie diese Zuwendungen mit einem bestimmten Zweck verbinden, den Sie im Rahmen der Schenkung zu Lebzeiten oder testamentarisch selbst bestimmen.

Gemeinschaft stiften: Angebote für Seniorinnen und Senioren beim Tu Bischwat-Gemeindefest. Foto: Michael Faust Sprechen Sie uns an.

Ob Sie unsere wichtige Arbeit durch Einzelspenden oder regelmäßige Unterstützung begleiten, oder ob die Zuwendung in Form einer Erbschaft bzw. eines Testaments erfolgt:
Es gibt individuelle Möglichkeiten, Ihr Engagement zu gestalten. Gern finden wir im persönlichen Gespräch die passende und auf Sie zugeschnittene Option, zielgerichtet Zedaka zu praktizieren.

Generationen kommen zusammen: Chanukkafeier in der Westend-Synagoge. Foto: Rafael Herlich Ihre Spende setzt ein bleibendes Zeichen Ihrer Verbundenheit mit der Jüdischen Gemeinde und der jüdischen Gemeinschaft:
Sie ist eine Investition in wichtige Projekte von heute und auch von morgen!

Spendenkonto:

Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main
Commerzbank AG Frankfurt
IBAN: DE50 5004 0000 0663 3515 00
BIC: COBADEFFXXX

Paypal:

Ansprechpartnerin:

Jennifer Marställer
Tel: 069-768036-100
E-Mail: spenden@jg-ffm.de

Gut zu wissen:

Zivilrechtlich handelt es sich bei Spenden um Schenkungen nach den Merkmalen des § 516 Abs. 1 BGB. Steuerrechtlich sind Spenden als freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck definiert. Diese sind durch Erhalt einer Spendenquittung steuerlich absetzbar. Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Förderung ab 50,- Euro eine solche Quittung.