Sollte bei Ihnen eine Simche anstehen, bitten wir Sie, den neuen Kiddusch-Rahmen zu beachten. Diese Neuerung nimmt die Wünsche und Bedürfnisse unserer Gemeindemitglieder auf.
Das Geben eines Kidduschs ist eine wichtige Tradition, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt und Dankbarkeit ausdrückt. Wer einen Kiddusch unterstützt, hilft dabei, den Schabbat auf besondere Weise zu würdigen und Menschen zusammenzubringen. Gleichzeitig wird dadurch weniger wohlhabenden Gemeindemitgliedern die Teilhabe an einer warmen Schabbat-Mahlzeit ermöglicht. Es ist eine großzügige Geste, die spirituelle Verbundenheit fördert und das jüdische Gemeindeleben bereichert.
Sollten Sie den Kiddusch am Samstag in der Synagoge geben wollen, bitten wir Sie, den aktualisierten Kiddusch-Rahmen zu beachten.
a) Kiddusch-Bestellung ab dem 01.03.2026 (Kidduschim, deren Bestellung vor dem 01.03.2026 bei Sohar’s Catering schriftlich eingegangen ist, fallen nicht unter die neue Regelung)
b) Auswahl der Getränke und Speisen,
c) Individualisierung.
Bei einer Kiddusch-Anfrage bitten wir Sie, sich zunächst mit dem Rabbinat der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in Verbindung zu setzen. So kann sichergestellt werden, dass für den betreffenden Schabbat nicht bereits ein Kiddusch durch ein anderes Gemeindemitglied geplant wurde.
Das Rabbinat verweist Sie anschließend an Sohar’s Catering, wo der Kiddusch gemeinsam geplant und abgestimmt werden kann. Die Vereinbarung über den Umfang und die Gestaltung des Kidduschs, die zwischen dem/der Kidduschgeber*in und Sohar’s Catering getroffen wird, muss danach wieder an das Rabbinat zurückgemeldet werden.
Sollten Sie Interesse daran haben, den Kiddusch gemeinsam mit einem anderen Mitglied auszurichten, besteht zudem die Möglichkeit des sogenannten Kiddusch-Sharings. Auch hierzu erhalten Sie nähere Informationen beim Rabbinat.
Kiddusch in der Westend-Synagoge
a) Die Kiddusch-Bestellung ab dem 01.03.2026
Der Grund-Kiddusch („Kleiner Kiddusch“) am Samstag-Mittag in der großen Westend-Synagoge umfasst derzeit eine Mindestanzahl der Mitpallelim (Betergemeinschaft) von 110 Erwachsenen und 40 Kindern.
Für den Grund-Kiddusch ist seitens des/der Kidduschgebers*Kidduschgeberin ein Mindestbetrag von 750,00 € zu entrichten Dieser Betrag ist insbesondere für diejenigen Kidduschgeber*innen vorgesehen, die aus finanziellen Gründen auf eine Unterstützung der Gemeinde angewiesen sind. Im Sinne der Mizwa des Kidduschgebens wäre es indessen sehr wünschenswert, dass diejenigen, die den regulären Vollbetrag grundsätzlich tragen können, diesen auch vollständig – oder zumindest einen wesentlichen Teil des über den subventionierten Grundpreis von 750,00 € hinausgehenden Gesamtbetrags – übernehmen. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main übernimmt die verbleibenden, darüberhinausgehenden Kosten.
Es besteht die Möglichkeit den Grund-Kiddusch zu erweitern – etwa durch zusätzliche Speisen oder zusätzlich eingeladene Gäste über die Mindestanzahl hinaus. Die hierfür entstehenden Mehrkosten, die sich nach der Anzahl der Gäste und der Kiddusch-Wahl über Sohar’s Catering richten, werden vollumfänglich von dem/der jeweiligen Kidduschgeber*in getragen.
b) Der Kiddusch-Rahmen:
Für mitgebrachte koschere Getränke wird kein Korkgeld von Sohar’s Catering verlangt. Auch Zusatzkosten für mitgebrachte koschere Getränke fallen nicht an, soweit nicht über Sohar’s Catering Gläser bzw. Geschirr und dergleichen gestellt werden. Die mitgebrachten koscheren Getränke müssen vom Rabbinat im Vorfeld freigegeben werden.
Gläser und/oder Geschirr u.ä. müssen von Sohar’s Catering für die mitgebrachten koscheren Getränke nicht bereitgestellt werden, die Mitarbeiter von Sohar’s Catering müssen auch keinen Service erbringen. Gläser und/oder Geschirr u.ä. sind nach Rücksprache mit dem Rabbinat selbst zu bringen, Einweggeschirr ist empfehlenswert.
c) Individualisierung:
Der Kiddusch kann individualisiert werden.
Die mitgebrachten koscheren Getränke aller Art sowie Snacks, Kuchen, Früchte, usw. (jeweils koscher) müssen vom Rabbinat der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main freigegeben werden, so dass gewährleistet ist, dass alle von dem/der Kidduschgeber/in mitgebrachten Produkte koscher sind und somit den Vorgaben für die Westend-Synagoge entsprechen.
Jede/r Kidduschgeber*in kann den Kiddusch über die koscheren Auswahlmöglichkeiten – alkoholische und nicht alkoholische Getränke sowie über die Bereitstellung von Snacks, Kuchen, Früchten, Candy-Bar u.dgl. – auf eigene Kosten individualisieren
Kiddusch im Stibl/Baumweg-Synagoge/Bait Sfaradi
Grundsätzlich entspricht die aktualisierte Kiddusch-Regelung dem gleichen Vorgehen wie in der großen Westend-Synagoge. Der Mindestbetrag kommt dann zur Anwendung, wenn die Gesamtkosten des Kidduschs bzw. ein wesentlicher Teil der Kosten nicht durch den/die Kidduschgeber*in gedeckt werden können.
Der Grund-Kiddusch im Stibl umfasst derzeit eine Mindestanzahl der Mitpallelim (Betergemeinschaft) von 40 Personen. In der Baumweg-Synagoge liegt die Mindestanzahl bei 50 Personen und im Bait Sfaradi bei mindestens 30.
Der Mindestbetrag für einen zu gebenden Grund-Kiddusch für die Mitpallelim (Betergemeinschaft) im Stibl beläuft sich ab dem 01.03.2026 auf 250,00€.
Der von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main subventionierte Grund-Kiddusch für Personen, die sich die volle Summe nicht leisten können, beläuft sich in der Baumweg-Synagoge und für Bait Sfaradi auf 180,00 €.
Die Ausgestaltung des Kidduschs richtet sich nach den Regelungen für die Westend-Synagoge, wobei die Vorgaben für die Baumweg-Synagoge mit dem Rabbinat besprochen werden müssen.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Rabbinat der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main (069-768036-400 oder rabbinat@jg-ffm.de) gerne zur Verfügung.