Zuwendungen an unsere Stiftung: Mit steuerlichen Vorteilen Gutes tun.
Eine weitere Möglichkeit für Ihre Spende ist die Stiftung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt. So unterstützen Sie die Arbeit und Aufgaben unserer Gemeinschaft mit attraktiven steuerlichen Vorteilen. Ihr Steuerberater berät Sie dazu ganz persönlich. Die Stiftung ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt im Januar 2020 als rechtsfähig anerkannt.
Darüber hinaus untersteht sie – wie jede Stiftung – der Stiftungsaufsicht. Die Zuwendungen an die Stiftung werden in der Substanz nicht ausgezahlt. Sie schaffen damit ein bleibendes Vermögen zugunsten der Gemeinde, die mit den Erträgen hieraus Gutes tut – für die kommenden Generationen. Selbstverständlich können Sie diese Zuwendungen mit einem bestimmten Zweck verbinden, den Sie im Rahmen der Schenkung zu Lebzeiten oder testamentarisch selbst bestimmen.
Ihre ganz persönliche Spende verdient auch ein ganz persönliches Gespräch.
Ob Sie unsere wichtige Arbeit durch Einzelspenden oder regelmäßige Unterstützung begleiten, oder ob die Zuwendung in Form einer Erbschaft bzw. eines Testaments erfolgt: Es gibt individuelle Möglichkeiten, Ihr Engagement zu gestalten. Gern finden wir im persönlichen Gespräch die passende und auf Sie zugeschnittene Option, zielgerichtet Zedaka zu praktizieren.